BaFin: Aktualisierte AuA AT veröffentlicht

Die BaFin hat Ende November ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise Allgemeiner Teil (AuA AT) zum Geldwäschegesetz in aktualisierter Form auf ihrer Webseite veröffentlicht. Neben verschiedenen Konkretisierungen erfolgten auch Anpassungen, beispielsweise zu den Aktualisierungsfristen gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG).

Die AuA AuA AT gelten ab dem 1. Februar 2025.