Die BaFin hat am 02. Juli 2025 eine neue Version Ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht. Einzige Änderung ist eine Ergänzung bzgl. des neuen digitalen Anzeigeverfahrens zur Meldung von Geldwäschebeauftragten.