BaFin: AuA in Bezug auf Krypto angepasst

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) aktualisiert. Diese Überarbeitung berücksichtigt insbesondere die durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz eingeführten Änderungen vom 27. Dezember 2024. Ein Schwerpunkt liegt auf den verstärkten Sorgfaltspflichten bei Kryptowertetransfers von oder zu selbst gehosteten Adressen.