Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die KT Bank AG insgesamt 30 Bußgelder in Höhe von 600.000 Euro verhängt. Die Strafen resultieren aus Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und das Kreditwesengesetz, darunter mangelhafte Überwachung interner Sicherungsmaßnahmen und unzureichende Aufbewahrung von Legitimationsnachweisen. Zudem wurden Geschäftsbeziehungen nicht kontinuierlich überwacht, und es fehlten Prozesse zur angemessenen Berücksichtigung negativer Informationen bei der Kundenrisikoeinstufung.