Die BaFin hat den Entwurf einer aktualisierten Fassung des Allgemeinen Teils ihrer „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ (AuA-AT) zur Konsultation gestellt.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 9. August 2024 unter Konsultation-06-24@bafin.de entgegen.