Bedienstete öffentlicher Verwaltungen, die Barmittel auf Konten ihres Dienstherrn einzahlen, müssen keinen Nachweis über die ursprüngliche Herkunft der Barmittel geben. Hier reicht die Vorlage des Dienstausweises aus, um die Mittelherkunft zu plausibilisieren.
Dies hat die BaFin in einem Hinweis auf ihrer Homepage klargestellt.