Die BaFin hat im April 2025 wegen schwerwiegender Mängel in der Geldwäscheprävention mehrere Maßnahmen gegen die AKBANK AG angeordnet. Dazu zählen die Bestellung eines Sonderbeauftragten, der die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben überwacht, sowie eine erhöhte Anforderung an die Eigenmittel der Bank. Zudem wurde ein Bußgeld in Höhe von 432.500 Euro verhängt, unter anderem wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz. In diesem Zusammenhang stellte die BaFin Defizite bei der personellen Ausstattung der Geldwäschebeauftragten-Funktion, der Durchführung der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten sowie dem EDV-Monitoring fest.