Die BaFin konsultiert derzeit eine Allgemeinverfügung, mit der sie im Geldwäschegesetz ermöglichte Freistellungen zurücknehmen möchte. Die Änderungen sollen zum 10. Juli 2027 wirksam werden, zeitgleich mit der Geltung der neuen AML-VO der EU.
Die BaFin konsultiert derzeit eine Allgemeinverfügung, mit der sie im Geldwäschegesetz ermöglichte Freistellungen zurücknehmen möchte. Die Änderungen sollen zum 10. Juli 2027 wirksam werden, zeitgleich mit der Geltung der neuen AML-VO der EU.
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