Bußgeld wegen "substanzloser" Verdachtsmeldungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Ratepay GmbH ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro verhängt. Grund hierfür war ein Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, da das Unternehmen kein angemessenes Datenverarbeitungssystem zur Sicherstellung der Einhaltung des Geldwäschegesetzes implementiert hatte. Dies führte zur Abgabe substanzloser Geldwäscheverdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU).