Die EBA hat ihren Jahresbericht für 2024 veröffentlich. Im Bereich AML konzentrierte sie sich insbesondere auf den Übergang zum neuen EU-Rechtsrahmen und auf die Übergabe ihrer Befugnisse auf die neue Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA.
Auch war die EBA federführend bei der Standardisierung von AML/CFT-Praktiken, bei der Bewältigung neu auftretender Risiken im Bereich der Finanzkriminalität und bei der Koordinierung mit nationalen Behörden zur Umsetzung neuer Regulierungsmaßnahmen. Zudem wurde die Datenbank EuReCA weiterentwickelt, um verdächtige Aktivitäten effizienter erfassen und auswerten zu können