EBA: Kriterien für zentrale Kontaktstelle bei Crypto Assets Service Provider

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 25. April 2025 neue regulatorische technische Standards (RTS) veröffentlicht, die festlegen, unter welchen Bedingungen Crypto Assets Service Provider (CASPs) eine zentrale Kontaktstelle (Central Contact Point, CCP) benennen müssen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im grenzüberschreitenden Krypto-Dienstleistungsverkehr zu stärken. Insbesondere betrifft dies CASPs, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat erbringen, beispielsweise durch Krypto-Geldautomaten oder andere physische Einrichtungen. Die neuen RTS definieren nicht nur die Kriterien für die Benennung eines CCP, sondern auch dessen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Einhaltung lokaler AML/CFT-Vorschriften.