Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat neue Leitlinien (EBA/GL/2024/14 und EBA/GL/2024/15) veröffentlicht, um einheitliche Standards für die Einhaltung von restriktiven Maßnahmen in der EU zu schaffen. Diese betreffen u.a. Finanzinstitute, Zahlungsdienstleister und Anbieter von Krypto-Diensten und zielen darauf ab, Schwächen in Governance und Risikomanagement zu beheben. Die Leitlinien sollen Rechts- und Reputationsrisiken minimieren und die wirksame Umsetzung von Sanktionen sicherstellen.
Die erste Reihe von Leitlinien richtet sich an alle Institute, die in den Aufsichtsbereich der EBA fallen. Sie enthalten Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Governance- und Risikomanagementsysteme der Finanzinstitute solide und ausreichend sind, um dem Risiko zu begegnen, dass sie gegen restriktive Maßnahmen verstoßen oder diese umgehen könnten.
Die zweite Reihe von Leitlinien gilt speziell für Zahlungsdienstleister (PSPs) und Anbieter von Krypto-Vermögenswerten (CASPs) und legt fest, was PSPs und CASPs tun sollten, um restriktive Maßnahmen bei der Durchführung von Geldtransfers oder Krypto-Vermögenswerten einhalten zu können.
Inkrafttreten ist der 30. Dezember 2025.