Nach jahrelanger Abstimmungsarbeit wurde heute das AML-Gesetzespaket der EU im Amtsblatt final veröffentlicht. Es besteht aus drei sehr komplexen und umfangreichen Rechtsakten:
- Die AMLA-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1620)
- Die Geldwäsche-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1624)
- Die Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1640)
Die meisten Regelungen gelten nicht sofort. Hier ein Überblick über die Fristen:
AMLA-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1620)
Die Verordnung tritt größtenteils am 1. Januar 2025 in Kraft. Die AMLA wird jedoch schon ab Mitte 2024 Gestalt annehmen.
Geldwäsche-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1624)
Die Geldwäsche-Verordnung tritt am 10. Juli 2027 in Kraft. Verpflichtete müssen sicherstellen, dass sie bis zu diesem Datum alle notwendigen internen Prozesse und Kontrollen angepasst haben.
Eine Ausnahme: Fußballagenten und Profifußballvereine können sich hierfür bis zum 10. Juli 2029 Zeit lassen.
Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1640)
Die Geldwäsche-Richtlinie gilt nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU. Vielmehr müssen hierzu erst nationale Gesetze erlassen werden. Für die meisten Vorgaben haben die Staaten Zeit bis zum 10. Juli 2027.