EU-Kommission: Rechtsakte aus AML-Paket bis Oktober 2027 depriorisiert

Die EU-Kommission setzt die Verabschiedung von als nicht-essentiell bewerteten Regulierungs- und Durchführungsstandards im Finanzbereich bis zum 1. Oktober 2027 aus, um regulatorische Komplexität und Compliance-Kosten zu reduzieren. Dies betrifft auch praxisrelevante Rechtsakte aus dem AML-Paket: Die RTS für AML/CFT-Aufsichtskollegien (geplant für Q1/2027) werden verschoben, ebenso die delegierten Rechtsakte zu PEP-Kategorien und Schwellenwerten zur Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten, dessen Verabschiedung durch die EU-Kommission bislang nicht datiert wurde.