Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde am 09. April 2025 veröffentlicht. Gegenstand der Arbeit der kommenden Bundesregierung sollen demnach auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität sein. Themen in diesem Zusammenhang sind u.a. die Bündelung von Kompetenzen, der verstärkte Austausch und die effektivere Zusammenarbeit von Behörden, eine Verbesserung der Transparenz und der Präventionsmaßnahmen sowie die Reformierung der Maßnahmen zur Sicherstellung verdächtiger Vermögenswerte.