Maltesische Golden Visa-Programme verstoßen gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das maltesische Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren gegen das Unionsrecht verstößt, da die Staatsangehörigkeit nicht allein durch finanzielle Investitionen erworben werden darf. Die Richter betonten, dass die Unionsbürgerschaft auf einem besonderen Loyalitätsverhältnis basieren müsse und nicht vermarktet werden dürfe. Malta muss das beanstandete Programm nun anpassen, um weiteren rechtlichen Konsequenzen zu entgehen.