Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA) aktualisiert und online veröffentlicht. Dies AuA werden in der Regel von den lokalen Rechtsanwaltskammern übernommen und haben somit faktisch eine allgemeine Gültigkeit. Zur besseren Übersichtlichkeit wurde auch eine Vergleichsversion veröffentlicht.