Neue Meldepflichten bei Immobilientransaktionen

Ab dem 17. Februar 2025 treten neue, strengere Meldepflichten bei Immobilientransaktionen in Kraft, die vor allem Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater betreffen. Hierzu wurde die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) geändert. Ein zentrales Element ist die erweiterte Meldepflicht bei Barzahlungen sowie Gegenleistungen in Gold und Edelsteinen über 10.000 Euro sowie bei erheblichen Abweichungen des Kaufpreises vom Verkehrswert. Zudem müssen Zahlungen durch Dritte und verzögerte Zahlungen von mehr als einem Jahr künftig gemeldet werden, wenn kein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Die Änderungen sollen dazu beitragen, Geldwäsche im Immobiliensektor besser zu bekämpfen.

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