Die BaFin hat gemeinsam mit der Financial Intelligence Unit (FIU) eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Sie soll für Verpflichtete mehr Klarheit schaffen, wenn sie Verdachtsmeldungen erstatten.
Die Orientierungshilfe soll dazu beitragen, die im Zusammenhang mit der Meldepflicht nach § 43 GwG wichtigen Begriffe „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung besser einzuordnen.
Die Orientierungshilfe ergänzt die bisherigen Veröffentlichungen von FIU und BaFin. Herrscht Unsicherheit, ob die in der Orientierungshilfe dargestellten Voraussetzungen für eine Verdachtsmeldung erfüllt sind, so muss laut BaFin das Institut im Zweifel eine Verdachtsmeldung abgeben.