Reform des § 261 StGB: Regierungsentwurf zur Anpassung des Geldwäschetatbestandes veröffentlicht

Die Bundesregierung hat am 14.10.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Der aktuelle Entwurf enthält (leider) wieder den Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche und entspricht damit im Wesentlichen dem jetzigen § 261 Abs. 5 StGB. Erfreulich ist hingegen, dass die strafbefreiende Wirkung einer Verdachtsmeldung oder Strafanzeige wieder enthalten ist und damit der aktuellen Rechtslage entspricht. An dem Wegfall des einschränkenden Vortatenkatalogs hält der Regierungsentwurf weiter fest.