Die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten statistischen Auswertungen zur Tätigkeit der Aufsichtsbehörden im Jahr 2024 zeigen eine bemerkenswerte Entwicklung: die Geldwäscheaufsicht wurde im letzten Jahr stark ausgeweitet. Diese Intensivierung betrifft sowohl die BaFin als auch die Aufsichtsbehörden der Länder.
BaFin verstärkt Präsenz und verhängt Rekordbußgelder
Bei der BaFin ist ein kontinuierlicher Personalaufbau zu beobachten. Mit 157 Vollzeitäquivalenten im Jahr 2024 ist die Personalstärke gegenüber 2020 um 57% gestiegen. Die personelle Verstärkung spiegelt sich unmittelbar in der Prüfungstätigkeit wider: Die Anzahl der Vor-Ort-Prüfungen nimmt seit 2020 kontinuierlich zu und stieg von 91 im Jahr 2023 auf 114 im Jahr 2024 – ein Plus von 25%.
Interessant ist die Entwicklung bei den Bußgeldern im Mehrjahresvergleich. Nach einem Höchststand von 254 Bußgeldern im Jahr 2022 (3,78 Mio. Euro) fiel die Anzahl 2023 auf einen historischen Tiefstand von nur 9 Bußgeldern (372.500 Euro). Im Jahr 2024 ist mit 42 verhängten Bußgeldern ein erneuter Anstieg zu beobachten. Die Gesamtsumme von über 19 Millionen Euro jedoch markiert einen absoluten Rekord. Betroffen waren hier u.a. die C24 Bank mit 1.250.000 Euro und die Commerzbank AG mit 1.450.000 Euro.


Dies bedeutet, dass die BaFin zwar seltener, aber bei Verstößen umso härter durchgreift – die durchschnittliche Bußgeldhöhe hat sich gegenüber allen Vorjahren vervielfacht. Diese Entwicklung unterstreicht den Trend zu gezielteren, aber empfindlicheren Sanktionen bei Verstößen gegen geldwäscherechtliche Pflichten.
Außerdem wurde erstmals seit 2017 eine Abberufung angeordnet. Welches Unternehmen hiervon betroffen war, und ob es sich um einen Geldwäschebeauftragten oder ein Mitglied der Geschäftsführung gehandelt hat, ist nicht bekannt.
Länderaufsicht: Mehr Prüfungen bei konstantem Personal
Die Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor, die insbesondere für Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater zuständig sind, haben ihre Prüfungstätigkeit bei nahezu gleichbleibender Personalausstattung intensiviert. Die Vor-Ort-Prüfungen stiegen im Vergleich zu 2023 um rund 9% auf 3.398 im Jahr 2024. Damit wurde das höchste Prüfungsniveau der letzten fünf Jahre erreicht. Besonders markant ist der Anstieg bei Rechtsanwälten und Notaren. Hier stieg die Anzahl der sonstigen Prüfungsmaßnahmen auf 3.649, ein Plus von etwa 30% gegenüber dem Vorjahr.
Auch im Nichtfinanzsektor zeigt sich eine härtere Gangart: die Anzahl der Bußgelder stieg von 283 auf 345, die Bußgeldsumme erhöhte sich von rund 602.000 Euro auf über 951.000 Euro. Die sonstigen Maßnahmen gingen zurück, was auf eine stärkere Fokussierung auf Bußgelder hindeuten könnte.
Fazit für die Praxis
Die Zahlen für 2024 zeigen, sowohl die BaFin als auch die Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor haben ihre Aufsichtsintensität erhöht und greifen bei festgestellten Verstößen härter durch. Für Geldwäschebeauftragte, aber auch für die Geschäftsführung bedeutet das mehr Druck. Fehler bei der Pflichterfüllung können erheblich zu Buche schlagen. Wer die gestiegenen Anforderungen nicht ernst nimmt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Die Investition in ein robustes Geldwäsche-Compliance-System ist daher nicht nur rechtlich geboten, sondern auch wirtschaftlich erheblich.
Insgesamt verdeutlichen die Zahlen: Aufsichtsbehörden setzen zunehmend auf Qualität und Schärfe statt auf Quantität. Verpflichtete Institute und Berufsträger sollten diese Entwicklung als Warnsignal verstehen und ihre internen Kontrollsysteme konsequent stärken, um empfindliche Sanktionen zu vermeiden.