Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen neuen Ausschuss zum Thema „Geldwäscheprävention“ gegründet. Die Ausschussmitglieder tauschten sich zu den wesentlichen aktuellen Fragestellungen der Geldwäschebekämpfung aus.
Auf der Agenda des Ausschusses stehen u.a. die Abgrenzung der (einfachen) Buchführung zur (Steuer-)Rechtsberatung im Rahmen der Verdachtsmeldepflicht nach § 43 Abs. 2 Geldwäschegesetz und die Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise (AAHs).