WPK: Auslegungs- und Anwendungshinweise aktualisiert

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Die Aktualisierungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Inhaltliche Anpassungen wurden vorgenommen, soweit diese aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich waren.