Seit dem 11. März 2022 ist die ukrainische ID-Card zur Basiskontoeröffnung von der BaFin zugelassen. Danach wurde die Zulassung vom Bundesministerium des Innern mittels einer Allgemeinverfügung wiederholt befristet.
Nunmehr erfolgte durch das Bundesministerium des Innern (BMI) mit Allgemeinverfügung vom 18. Februar 2025 eine erneute Verlängerung dieser Anerkennung der Identititätskarte der Ukraine (ID-Card) Modell 2015 als Passersatz um ein weiteres Jahr bis einschließlich 23. Februar 2026.