Auf der Homepage der BaFin wurden Hinweise zum Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung zur Anordnung
der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG hinsichtlich sog. virtueller IBAN vom 8. Dezember 2020 veröffentlicht.
Auf der Homepage der BaFin wurden Hinweise zum Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung zur Anordnung
der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG hinsichtlich sog. virtueller IBAN vom 8. Dezember 2020 veröffentlicht.