BaFin: Hinweise zur Allgemeinverfügung betreffend § 24c KWG und virtueller IBAN

Auf der Homepage der BaFin wurden Hinweise zum Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung zur Anordnung
der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG hinsichtlich sog. virtueller IBAN vom 8. Dezember 2020 veröffentlicht.

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