Ein Entwurf zur neuen Fassung der BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA AT) zum Geldwäschegesetz wurde zur Konsultation gestellt. Bis zum 15. September 2021 kann hierzu Stellung genommen werden. Hintergrund der Aktualisierung ist insbesondere die Änderung des GwG durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW).