BaFin: Clearstream Banking AG muss Mängel bei internen Sicherungsmaßnahmen beseitigen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. April 2022 gegenüber der Clearstream Banking AG (Frankfurt) das Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel angeordnet. Außerdem muss die Clearstream Banking AG die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen und gegenüber der BaFin und der Deutschen Bundesbank zum Fortschritt der Mängelabstellung regelmäßig Bericht erstatten.