Die BaFin hat in einem neuen Rundschreiben (Nr. 12/2023 (GW)) ihre Einschätzung der Länderrisiken aktualisiert. Dabei wurden die letzten Änderungen der EU-Länderliste und der FATF-Länderliste berücksichtigt.
Die BaFin hat in einem neuen Rundschreiben (Nr. 12/2023 (GW)) ihre Einschätzung der Länderrisiken aktualisiert. Dabei wurden die letzten Änderungen der EU-Länderliste und der FATF-Länderliste berücksichtigt.