BaFin: Finale Fassung der AuA AT veröffentlicht

Am 28. Oktober 2021 hat die BaFin die überarbeiteten Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA AT) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Insgesamt ist es bei der angekündigten „kleinen“ Anpassung an die aktuelle gesetzliche Lage geblieben. Darüber hinaus hat die Aufsicht redaktionelle sowie vereinzelte inhaltliche Anpassungen vorgenommen.

Nach Aussage der BaFin soll eine grundlegende inhaltliche Überarbeitung der AuA AT frühestens ab Sommer 2022 erfolgen. Hintergrund ist auch die laufende FATF-Deutschlandprüfung und der Vor-Ort Besuch der FATF-Prüfer ab November 2021.