Die BaFin hat in einem neuen Rundschreiben (Nr. 07/2023 (GW)) ihre Einschätzung der Länderrisiken aktualisiert. Dabei wurden die letzten Änderungen der EU-Länderliste und der FATF-Länderliste berücksichtigt.
Die BaFin hat in einem neuen Rundschreiben (Nr. 07/2023 (GW)) ihre Einschätzung der Länderrisiken aktualisiert. Dabei wurden die letzten Änderungen der EU-Länderliste und der FATF-Länderliste berücksichtigt.
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