BaFin: Grenke muss Geldwäschemängel beseitigen

Im Rahmen einer zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 vorgenommenen BaFin-Sonderprüfung wurden sowohl bei der Grenke AG als auch bei der Grenke Bank AG zahlreiche organisatorische Mängel festgestellt. Hierbei geht es um eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und organisatorische Mängel in der Geldwäscheprävention.

Die BaFin hat gegenüber den beiden Instituten nun angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen.