Die Finanzaufsicht BaFin hat die 8. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) zur Konsultation gestellt. Anlass für die geplanten Änderungen sind Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht, die seit Ende 2023 gelten.
Während der Konsultation können die Verbände der Kreditwirtschaft und die Institute bis zum 14. März 2024 eine schriftliche Stellungnahme bei der BaFin einreichen. Die BaFin plant, die finale Fassung der MaRisk-Novelle im April 2024 zu veröffentlichen.