Die BaFin hat angeordnet, dass die KT Bank AG ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen muss. Dies gilt auch für ihre Sicherungssysteme, die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern sollen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter soll die Umsetzung dieser Maßnahmen überwachen.