BaFin legt die Aufsichtsschwerpunkte 2021 offen

Zum zweiten Mal hat die Finanzaufsicht BaFin die Schwerpunkte ihrer Aufsichtstätigkeit (2021) veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um die Themen, die 2021 im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stehen bzw. stehen sollen. Hierbei finden sich auch Aussagen zum Bereich Finanzkriminalität im Allgemeinen und Geldwäschebekämpfung im Besonderen.

Für die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen sind die Hinweise durchaus von Interesse, auch wenn nachvollziehbarerweise keine Details zum Inhalt der Prüfungen offengelegt werden. 2021 hat sich die BaFin u.a. den Umgang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die beaufsichtigten Unternehmen und die Finanzmärkte auf die Fahnen geschrieben.

Auch 2021 stehen Cyberrisiken im Mittelpunkt

Weiter werden – wie auch im Jahr zuvor – IT- und Cyberrisiken noch stärker in den Fokus des Aufsichtshandelns rücken. In diesem Zusammenhang soll auf kritischen Infrastrukturen und auf der zunehmenden Auslagerung bzw. Ausgliederung von IT-Dienstleistungen ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Die BaFin wird 2021 systematisch bei den auslagernden Unternehmen abfragen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um IT- und Cyberrisiken zu begrenzen oder zu reduzieren.

Entwicklungen bei Verdachtsmeldungen im Fokus

Für den Geschäftsbereich der Geldwäscheprävention soll insbesondere das Verdachtsmeldewesen genauer untersucht werden. Dies stand schon 2020 auf der To-Do-Liste der BaFin, konnte aber aufgrund der Pandemie im Rahmen der 2020 geplanten Sonderprüfungen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. Dies will die Finanzaufsicht nun 2021 nachholen. Hierbei soll zusätzlich untersucht werden, inwieweit sich die Verdachtsmeldungen aufgrund der Pandemie verändert haben.

Risiken des Kryptoverwahrgeschäfts

Das spannende Thema Kryptowährungen wird auch 2021 die Aufsichtstätigkeiten der BaFin stark prägen. Bekanntlich spielt die Verbreitung und Nutzung von Kryptowerten auch im Bereich der Geldwäscheprävention eine zunehmende Rolle. Im Fokus stehen dabei Anbieter, die mit Kryptowerten arbeiten. Dazu gehören auch die Emittenten sogenannter Stablecoins, also von Token, die angeblich durch eine Reserve aus Devisen, Finanzinstrumenten oder Edelmetallen gedeckt sind. Die Finanzaufsicht will u.a. prüfen, ob und welche aufsichtlichen Maßnahmen bei den entsprechenden Finanzdienstleistern zu ergreifen sind.

Unerlaubte Geschäfte mit digitalen Finanzinstrumenten haben ein großes Schadenspotenzial. Die Aktivität von Anbietern solcher Produkte ist 2020 nochmals gestiegen. Hiergeben ist die BaFin in der Vergangenheit verstärkt vorgegangen. Da gewisse Dienstleitungen in diesem Zusammenhang als Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen eingestuft werden, gelten die strengen Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese sehen u.a. eine Erlaubnispflicht für Kryptoverwahrgeschäfte vor. Die BaFin rechnet auch damit, erste Erlaubnisverfahren zum Kryptoverwahrgeschäft abschließen zu können (siehe zum Kryptoverwahrgeschäft auch das Merkblatt der BaFin).

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