Verpflichtete des Finanzbereichs müssen sich verstärkt mit institutsspezifischen Risiken der Terrorismusfinanzierung auseinandersetzen. Zudem müssen sie deutlicher differenzieren zwischen ihren Sicherungsmaßnahmen für Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung.
Dies ist das Ergebnis einer Schwerpunktprüfung der BaFin aus dem Jahr 2023. Im Fokus der Aufsicht waren dabei insbesondere die Risikoanalyse, Kundenannahmeprozesse und das Transaktionsmonitoring.