BaFin: SOFORT GmbH muss 150.000 Euro wegen Mängeln bei der Geldwäscheprävention zahlen

Die BaFin hat gegen die SOFORT GmbH eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro festgesetzt. Grund waren Mängel in der Geldwäscheprävention.

Die Feststellungen betrafen die Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen der Gesellschaft. Das Unternehmen erfüllte hierbei nicht die Pflichten zur kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Auch bei der Identifizierung ihrer Vertragspartner wurden Fehler festgestellt.