Die BaFin hat gegen die SOFORT GmbH eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro festgesetzt. Grund waren Mängel in der Geldwäscheprävention.
Die Feststellungen betrafen die Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen der Gesellschaft. Das Unternehmen erfüllte hierbei nicht die Pflichten zur kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Auch bei der Identifizierung ihrer Vertragspartner wurden Fehler festgestellt.