BaFin: Sparkasse muss 10.000 Euro wegen Verstoß gegen Geldwäschegesetz zahlen

Die BaFin hat gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt.

Das Institut hatte verdächtige Transaktionen festgestellt und daraufhin eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgegeben. Obwohl im Nachgang weder die Zustimmung der FIU bzw. der Staatsanwaltschaft vorlag, noch die dreitägige Wartefrist verstrichen war, führte die Sparkasse die Transaktionen aus. Dadurch hatte das Institut gegen die Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG) verstoßen.