Die BaFin hat der Varengold Bank AG wegen „hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention“ untersagt, Transaktionen mit „Payment Agents“ und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt.