BaFin: Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten kostet GRENKE 12.500 Euro

Die BaFin hat gegen die GRENKE AG eine Geldbuße in Höhe von 12.500 Euro festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Pflicht zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen aus einem Videoidentifizierungsverfahren und damit insbesondere gegen das Geldwäschegesetz(GwG) verstoßen.