BaFin: Verwarnung eines Geschäftsleiters wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz

Die BaFin hat am 24. August 2021 einen Geschäftsleiter eines ihrer Aufsicht unterstehenden Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verwarnt. Hintergrund sind offensichtlich Mängel bei der Geldwäscheprävention.

Die seit dem 1. Oktober bestandskräftige Verwarnung wurde am 03. November 2021 auf der BaFin-Homepage bekannt gemacht. Weitere Einzelheiten zum betroffenen Institut oder zu den Hintergründen der Verstöße gegen das Geldwäschegesetz wurden nicht veröffentlicht.