Die BaFin hat in einer Bekanntmachung auf ihrer Homepage rückblickend über ihre Aufsichtsmaßnahmen gegenüber der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH (BWWB) berichtet.
Zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hatte die Finanzaufsicht am 28. Oktober 2021 gegenüber der BWWB hinsichtlich ihres Handelssystems für Kryptowerte angeordnet, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu schaffen und die allgemeinen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Zur Überwachung der Anordnung wurde ein Sonderbeauftragter bestellt, der seine Arbeit inzwischen beendet haben soll.