BaFin: Woori Bank muss Mängel bei der Geldwäscheprävention beseitigen

Die BaFin hat mehrere Mängel in der Geldwäscheprävention der Woori Bank Europe GmbH festgestellt. Sowohl die Geschäftsleitung als auch der Geldwäschebeauftragte hätten die Pflichten des Geldwäschegesetzes nicht ausreichend beachtet. Defizite wurden beispielsweise in der Risikoanalyse, bei der Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen, den Aufgaben des Geldwäschebeauftragten sowie in den Kundensorgfaltspflichten festgestellt.

Die Bank hat nun sechs Monaten Zeit, angemessene und geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zu ergreifen.