BaFin: Zweigniederlassung der Bank of China muss Mängel in Geldwäscheprävention beseitigen

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses der Bank of China Limited Zweigniederlassung Frankfurt hat die BaFin Defizite bei der Geldwäscheprävention festgestellt. Das Institut hat die Vorgaben zur Risikoanalyse und zum EDV-Monitoring nicht ausreichend beachtet. Die Bank hat nun sechs Monate Zeit, angemessene und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel zu ergreifen.