Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich kürzlich mit Beschluss vom 24. Mai 2022 (Az. XI ZR 390/21), zugunsten eines Kreditinstituts im Zusammenhang mit dem (Zahlungs-) Mitwirkungsverbot nach dem Glücksspielstaatsvertrag geäußert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich kürzlich mit Beschluss vom 24. Mai 2022 (Az. XI ZR 390/21), zugunsten eines Kreditinstituts im Zusammenhang mit dem (Zahlungs-) Mitwirkungsverbot nach dem Glücksspielstaatsvertrag geäußert.