Bundesarbeitsgericht: Kündigung erst nach Abschluss der Compliance-Untersuchungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich zum Kündigungszeitpunkt im Zusammenhang mit internen Compliance-Untersuchungen geäußert (Urteil vom 05.05.2022, Az. 2 AZR 483/21). So entschieden die Richter, dass erst die Kennt­nis­nah­me einer kün­di­gungs­be­rech­tig­ten Per­son beim Ar­beit­ge­ber von allen kün­di­gungs­re­le­van­ten Tat­sa­chen (hier: abschließender Untersuchungsbericht) die Frist zur au­ßer­or­dent­li­chen Kün­di­gung eines Ar­beit­neh­mers in Gang setzt.