Mit Rundschreiben vom 21. März 2023 informiert die Bundesbank über die Anpassung ihrer Vorgaben zur laufenden Überwachung von Bareinzahlungen, die über die Bundesbank erfolgen und der Nutzung von Konten von Wertdienstleistern (WDL).
Mit Rundschreiben vom 21. März 2023 informiert die Bundesbank über die Anpassung ihrer Vorgaben zur laufenden Überwachung von Bareinzahlungen, die über die Bundesbank erfolgen und der Nutzung von Konten von Wertdienstleistern (WDL).