Bundesbank: Ausweitung der Einlagengrenze auf juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Drittländern

Die Deutsche Bundesbank (BuBa) ist für die Aufsicht im Bereich der Finanzsanktionen zuständig. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Sanktionen gegen Russland und Belarus hat die BuBa ein neues Hinweisrundschreiben veröffentlicht (Nr. 48/2022). Dabei wird insbesondere die Erweiterung des Verbots der Annahme von Einlagen „russischer Kunden“ über 100.000 EUR aufgegriffen. Weiter wird auf die Sanktionierung der Sberbank Moskau hingewiesen.