Bundesrat lehnt Hinweisgeberschutzgesetz ab

Entgegen der Erwartung der meisten Experten hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Februar 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Die unionsgeführten Länder hatten kritisiert, dass das Gesetz zu bürokratisch sei. Insbesondere kleine Unternehmen würden durch die Vorschriften stark belastet. In der Folge fand das Gesetz keine Mehrheit in der Länderkammer.

Die verweigerte Zustimmung verhindert das Hinweisgeberschutzgesetz jedoch nicht, sondern verzögert dieses nur. Das Gesetz geht nun voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss. Bis ein finaler Stand vorliegt, kann es ein paar Wochen, aber auch mehrere Monate dauern.