Der Bundesrat hat die Pläne der EU für ein einheitliches Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begrüßt, aber auch Kritik geäußert.
Die Vorbehalte betreffen den in der Verordnung enthaltenen Vorschlag rechtsberatende Berufsträger, wie Notare oder Rechtsanwälte von der Pflicht zur Verdachtsmeldung auszunehmen, soweit es um mandantenbezogene Informationen geht. Hierdurch sieht der Bundesrat den Fortschritt gefährdet, der durch die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) erreicht wurde. Nach dieser Verordnung sind rechtsberatende Berufe in bestimmten Fällen zur verdachtsunabhängigen Meldung verpflichtet.