Clankriminalität in Deutschland

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Clankriminalität ist derzeit eines der sowohl polizeilich als auch gesellschaftlich brisantesten Themen in Deutschland. Spektakuläre Kriminalfälle, Gewalt im öffentlichen Raum, Thematisierung in TV-​Serien, der vermeintliche Autoritätsverlust des Staates durch fehlendes, mangelndes oder halbherziges Eingreifen, Parallelstrukturen und Integrationsdebatte, eine Diskussion, ob der Begriff des Clans nicht schon diskriminiere, ethnisiere oder stigmatisiere – all das zeigt einerseits die Notwendigkeit der stärkeren Bekämpfung, aber andererseits auch die Problematik auf, die diesem Teil der Organisierten Kriminalität (OK) innewohnt.


Der Begriff der Clankriminalität

Man geht bei dem Begriff „Clan“ von familienähnlichen Strukturen aus, die allerdings in der Realität über die Verwandtschaftsverhältnisse hinaus aufgebrochen werden, z. B. im Zuge der Migration, der ethnischen Zugehörigkeit oder des wirtschaftlichen Nutzens.[1] Hierin liegt die Brisanz des Begriffs und die damit einhergehende Rassismuskritik, die allzu gerne von den Tätern aufgegriffen und zu einer Täter-​Opfer-Umkehr genutzt wird. Führend ist die Assoziation im Hinblick auf Clanstrukturen aus dem arabischen Kulturkreis. Dies ist unserer Meinung schon deswegen irreführend, da es kaum strukturelle Unterschiede zwischen italienischen Mafia-​Clans, russischen, polnischen oder eben arabischstämmigen Clans gibt. Um den öffentlichen Diskurs zu führen, aber auch für entsprechende Ermittlungs-​, Bekämpfungs-​ und Präventionskonzepte bedarf es eines umschreibenden Begriffs.[2] Dieser wurde mit dem „Clan“ gefunden und bedeutet nicht etwa ein Racial Profiling.

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Abbildung: Verteilung der Clankriminalität innerhalb der OK-​Gruppierungen nach Herkunft nach dem Bundeslagebild zur Organisierten Kriminalität des Bundeskriminalamts (BKA)

Die Mhallamiye werden in Deutschland auch als „libanesische Kurden“ bezeichnet. Von den im BKA-​Bericht erwähnten 41 Clankriminalitäts-​Gruppierungen sind 26 diesen zuzuordnen. Damit ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Clankriminalitäts-​Gruppierungen im Vergleich zum vorhergehenden Jahr von 44,4 auf 63,4 Prozent gestiegen, während der Anteil der arabischstämmigen Clankriminalitäts-​Gruppierungen von 31,1 auf 14,6 Prozent deutlich zurückgegangen ist.

Deutschlandweit gibt es rund 15.000 Mhallamiye-​Kurden. Die mit ca. 8.000 Angehörigen größte Gemeinde der Mhallamiye in Europa besteht in Berlin. Die zweitgrößte Mhallamiye-​Community in Deutschland besteht in Bremen (ca. 2.500 Menschen) gefolgt von Essen/Ruhr (ca. 2.000 Menschen).[3] Die Anzahl der Clanmitglieder ist nur geschätzt, da unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und unterschiedliche Schreibweisen der Nachnamen eine genaue Zuordnung nicht zulassen.

Kriminelle Clans, die es zu überregionaler Bekanntheit gebracht haben, sind neben der zu den Mhallamiye zählenden Remmo-​Familie, diese zählen rund 500 Angehörige[4], auch der palästinensischstämmige Abou-​Chaker-Clan (ebenfalls aus Berlin), der Schätzungen zufolge aus 200-300 Mitgliedern besteht[5]. Der auch den Mhallamiye zugerechnete Miri-​Clan besteht aus schätzungsweise 2.600 Personen allein in Bremen und insgesamt 8.000 Personen bundesweit. Gegen rund die Hälfte von ihnen hat die Polizei bereits ermittelt. Die ebenfalls zu den Mhallamiye gehörende Al-​Zein-Großfamilie aus Berlin − bundesweit aus rund 5.000 Mitgliedern[1]bestehend − sowie der den osteuropäischen Roma zuzurechnende Goman-​Clan aus Leverkusen sind aufgrund zahlreicher Schlagzeilen bekannt. [6]

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Abbildung: Dominierende Staatsangehörigkeiten von Entscheidungsträgern innerhalb der Gruppierungen der Clankriminalität


Statistiken zur Clankriminalität

Seit 2002 ist das Phänomen der Clankriminalität in der Kriminalistik beschrieben. Zu den kriminellen Delikten in Verbindung mit Clankriminalität gehören neben der organisierten Eigentumskriminalität, Drogen- und Waffenhandel, Menschenhandel und (Zwangs-) Prostitution auch schwere Gewaltdelikte sowie Geldwäsche. Bei den eher arabischstämmigen Clans ist hier insbesondere das sogenannte Hawala-​Banking zu nennen. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums werden durch Hawala-​Banking bis zu 200 Milliarden USD jährlich bewegt, den Anteil der Organisierten Kriminalität kann man nur erahnen. [7]

Seit 2018 wird Clankriminalität als Teil der Organisierten Kriminalität statistisch erfasst. So kann man auf Länderebene, z. B. in Nordrhein-​Westfalen und Niedersachen, das Landeslagebild zur Clankriminalität nachschlagen oder das Bundeslagebild des BKA zur Organisierten Kriminalität heranziehen, in der die Clankriminalität als eigene Unterkategorie erfasst wird.

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Tabelle: Die häufigsten Delikte der OK-​Gruppierungen im Zusammenhang mit Clankriminalität[8]

Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass durch Clans ausgeübte Straftaten aus den Bereichen der Allgemeinkriminalität, Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz und Rohheitsdelikte (wie Raub, Körperverletzung) nicht in den Bundeslagebericht eingeflossen sind.

Diese Form der Berichterstattung zeigt ein vermeintliches Absinken der Kriminalität. Vermeintlich, weil diese Zahlen nur das sogenannte Hellfeld darstellen und die Formen der Organisierten Kriminalität, ebenso die der Wirtschaftskriminalität, in der Regel nicht durch Strafanzeigen bekannt werden, sondern zur sogenannten Kontrollkriminalität gehören. Diese müssen folglich stärker eigeninitiativ ermittelt werden. Experten gehen daher davon aus, dass die Zahlen in den Lagebildern von LKA und BKA von starker Untererfassung geprägt sind.[9] Die Gefahr, die sich hieraus ergibt, ist eine Entkoppelung der gesellschaftlichen Wahrnehmung, die bis zu Clan-​dominierten No-​Go-Areas reicht und die im Gegensatz zu dieser Form der Kriminalstatistiken steht. Weiter lässt sich annehmen, dass eine Ausdünnung spezialisierter OK-​Dienststellen, ausreichender Personalausstattung sowohl bei den Strafverfolgungsbehörden wie auch bei der Justiz sich argumentativ der Statistiken bedient. Die Zahlen selbst stehen jedenfalls im Gegensatz zu den Feststellungen des Europol-​Berichts zum Serious and Organized Crime Threat Assessment (SOCTA), der sich mit einem Zitat von Catherine De Bolle, Executive Director Europol, sehr gut zusammenfassen lässt: „I am concerned by the impact of serious and organised crime on the daily lives of Europeans, the growth of our economy, and the strength and resilience of our state institutions. I am also concerned by the potential of these phenomena to undermine the rule of law.”[10] Doch auch die methodisch anders gelagerten LKA-​Berichte, die auch die Rohheitsdelikte mit einfließen lassen, zeigen sowohl in der Anzahl der Straftaten als auch der Tatverdächtigen keine eindeutige Entwicklung oder Trend, wie das nachfolgende Beispiel aus NRW zeigt:

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Abbildung: Entwicklung der Clankriminalität in NRW von 2016-2020

Die Wertung der Entwicklung aus dem NRW-​Lagebild 2020: „Die Zahl der Clanverfahren befindet sich mit 20% aller OK-​Verfahren auf einem gleichbleibend hohen Niveau“.[11] Der Lagebericht kommt aber zu einem selten wahrgenommen, positiven Schluss, dass die Ergebnisse vermögensabschöpfender Maßnahmen sich im Berichtsjahr verdoppelt haben.

Dies kann als positives Signal gewertet werden, da die dafür notwendigen Maßnahmen 2017 eingeführt wurden und nun zunehmend Früchte zu tragen scheinen. Die in der Strafprozessordnung geregelte Vermögensabschöpfung wurde im Juni 2017 grundlegend novelliert. Seitdem können Gerichte und Staatsanwaltschaften leichter Vermögen unklarer Herkunft einziehen – und zwar auch ohne eine konkrete Straftat nachweisen zu müssen. Dieser Quasibeweislastumkehr wird eine große Bedeutung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität beigemessen.[12] Mit dieser Reform kam der deutsche Gesetzgeber seiner Pflicht nach, die EU-​Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union umzusetzen (EU-​Richtlinie 2014/42/EU vom 3. April 2014).

Die eingeführte Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung hat dazu geführt, dass Staatsanwaltschaften dieses Instrument nun tatsächlich stärker nutzen. 2018 hatte die Justiz in Schleswig-​Holstein die Abschöpfung von Vermögen im Wert von rund 18 Millionen Euro angeordnet. Davon wurden 14,5 Millionen zugunsten der Opfer eingezogen und 3,4 Millionen fielen an den Staat. 2017 waren es lediglich 2,26 Millionen Euro zugunsten der Opfer und weniger als eine Million Euro für den Staat.

In anderen Ländern gab es ähnliche Entwicklungen. Das ergaben Anfragen der dpa bei den Ministerien. So habe auch die hessische Justiz 2018 deutlich mehr Vermögenswerte aus Straftaten eingezogen, die Summe belief sich auf rund 7,8 Millionen Euro, im Jahr zuvor waren es knapp 4,3 Millionen Euro. In Rheinland-​Pfalz haben die Gerichte im vergangenen Jahr angeordnet, Vermögensgegenstände im Wert von 13,01 Millionen Euro einzuziehen, 2017 waren es 2,12 Millionen Euro.[13]

In Italien gibt es die Beweislastumkehr der Vermögensabschöpfung seit mehr als 20 Jahren. Nicht ohne Grund gilt Italien als Vorbild für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Man schätzt, dass seit der Einführung mehr als 17.000 Immobilien, Ländereien, Unternehmen beschlagnahmt wurden. Der Schaden für die Mafia geht längst in die zweistelligen Milliardensummen.[14] Alleine in 2019 wurden in Italien über 800 Millionen Euro abgeschöpft und an gemeinnützige Organisationen verteilt.[15]

Bei der Bemessung des wirtschaftlichen Schadens durch Clankriminalität besteht ebenfalls kein Einvernehmen zwischen den einzelnen Lagebildern und den europäischen, internationalen Statistiken. In Deutschland sind vor allem die Bundesländer Berlin, Nordrhein-​Westfalen, Niedersachsen und Bremen vorrangig von Clankriminalität betroffen. Laut dem BKA-​Bericht sind mehr als die Hälfte aller OK-​Ermittlungen in diesen Bundesländern geführt worden.


Folgedelikt Geldwäsche

Letztendlich ist aber allen Delikten gemein, dass im Anschluss die Herkunft des erwirtschafteten Vermögens verschleiert werden soll. Hier kommt der Straftatbestand der Geldwäsche ins Spiel. Kriminelle Clanmitglieder schleusen ihre illegalen Einnahmen in den Wirtschaftskreislauf, „waschen“ sie, um ihre kriminelle Herkunft zu verschleiern und sie dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen.

Experten zufolge ist Deutschland ein Paradies für Geldwäscher. Laut einer Dunkelfeldstudie der Universität Halle-​Wittenberg werden in Deutschland pro Jahr rund 100 Milliarden Euro gewaschen.[16] Das funktioniert in Deutschland gerade deshalb so gut, weil es keine Obergrenze für Bargeldzahlungen gibt. Unabhängig vom Preis darf alles – sogar Luxusimmobilien – in bar bezahlt werden. Ab einer Höhe von 10.000 Euro muss sich der Käufer lediglich ausweisen. Italien und Frankreich haben eine Obergrenze von 1.000 Euro für Bargeldzahlungen. Auch Spanien mit 2.500 Euro und Griechenland mit nur 500 Euro haben eine Obergrenze. Aus diesen Gründen investieren internationale Geldwäscher gezielt am Standort Deutschland in Luxusgüter und Immobilien. Nach einem anschließenden Weiterverkauf waschen sie ihr „schmutziges“ Geld wieder rein. So gelangen über Deutschland illegal erwirtschaftete Gelder wieder in der Wirtschaftskreislauf zurück.

Hier kommen die Wahrnehmungen und der gesellschaftliche Diskurs zur Clankriminalität zum Tragen:

  • Einkommens-​ und Verhaltensfragen: Wie können sich junge Männer Luxuswagen leisten und damit ungeniert die Straßenverkehrsordnung gefährden? Ebenfalls kann man den Gangster-​Lifestyle als attraktives Gegenmodell zum legalen Einkommenserwerb als eine Verhaltensfrage erkennen. Ob in der Musik oder im Film oder an den Treffpunkten von Jugendlichen im und mit dem entsprechenden Milieu ist dies zu beobachten.
  • Dominierende Stadtbilder: Shishabars, Wettbüros, Spielhallen, Barber-​Shops, Nagelstudios, Tattoostudios, Box- und Kampfsportclubs – oft (teil)legale Geschäftsfelder der Clankriminalität für die Absatzgenerierung der illegalen Aktivitäten, aber insbesondere für die Geldwäsche. Gleiches gilt in zunehmenden Maßen für besondere Formen der Immobilienentwicklung und Immobilieninvestments, bei denen die Verschleierung inkriminierter Gelder im Vordergrund steht.
  • No-​Go-Areas: Das Aggression-​ und Einschüchterungspotential der Clans und die daraus resultierende fehlend wahrgenommene Polizeipräsenz im Zusammenhang mit den durch Clans betriebenen Parallelgesellschaften führen zu einem nach deutschen Gesetzen rechtsfreien Raum, den sogenannten No-​Go-Areas.


Ausblick

Aktuell hat die Problematik der Clankriminalität eine Aufnahme in den Koalitionsvertrag der drei neuen Regierungsparteien in Deutschland gefunden.[17] Nunmehr gilt es laut BKA, die kriminellen Strukturen durch ein ganzes Bündel von unterschiedlichen Ansätzen schrittweise aufzubrechen, wobei der Schwerpunkt nicht nur auf harten Sanktionen, sondern auch auf geduldiger Sozialarbeit liegen sollte.

Wichtig ist, neben der weiteren Intensivierung vermögensabschöpfender Maßnahmen die personelle Aufstockung der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern und die FIU auch digital mit den Landeskriminalämtern zu vernetzen.

Die Umgestaltung des § 261 StGB im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz wird zudem dazu führen, dass die Verschleierung inkriminierter Gelder zunehmend schwieriger wird und es dadurch erhöhte Verdachtsmomente und Ansätze für die Strafverfolgungsbehörden geben wird. In diesem Zusammenhang sind auch die Bestrebungen in der Regulierung der Kryptowährungen positiv zu werten, da Europol zu Recht auf die Serviceorientierung der „Criminal Entrepreneurs“ im Allgemeinen und die der „Virtual Asset Service Provider (VASP)“ im Speziellen hinweist.

Zusammenfassend lässt sich darstellen, dass der Geldwäschebekämpfung im Kampf gegen die Clankriminalität eine wichtige Bedeutung zukommt, die mit spezifischen Mustern – ähnlich wie bei den italienischen Mafia-​Familien – auch die Herausforderungen der libanesischen, arabischen und türkischstämmigen Clans meistern kann.

Hinweis: Der Beitrag erschien zuerst im msg Blog.

Über die Autoren:

Herr Dirk Findeisen ist Managing Partner bei der msg Rethink Compliance GmbH. Er gilt als Experte für AFC Compliance mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Bereich Governance, Risk & Compliance (GRC), Data Management, Advanced Analytics und Corporate Performance Management. Mehr Informationen zu Herr Findeisen finden Sie hier.

Frau Pinar Karacinar-​Gehweiler ist Business Consultant bei der msg Rethink Compliance GmbH. Als Juristin berät sie u.a. zu den Themen regulatorische Compliance sowie nationale und internationale Regularien. Mehr Informationen zu Frau Karacinar-​Gehweiler finden Sie hier.
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[1] Zur Vertiefung des Clanbegriffs in der Kriminalistik sei auf das Begriffsverständnis der Landesrahmenkonzeption des LKA Niedersachsen [Landeskriminalamt Niedersachsen (2019), Lagebild Clankriminalität – Kriminelle Clanstrukturen in Niedersachsen, S.5] sowie auf das Bundeslagebild OK des BKA [Bundeskriminalamt (2019), Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, S. 30] verwiesen.

[2] Vgl. Konrad-​Adenauer-Stiftung, Nr. 434, Clankriminalität als Gefahr für die Innere Sicherheit (I), April 2021, S. 5

[3] Vgl. www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/clan-​kriminalitaet-sogenannter-mhallamiye-kurden-115576.html

[4] Vgl. www.praxistipps.focus.de/clans-​in-deutschland-von-abou-chaker-ueber-miri-bis-remmo_116032

[5] Vgl. www.sueddeutsche.de/panorama/verhaftung-​clanchef-abou-chaker-clan-1.4289117

[6] Vgl. R. Ghadban, Arabische Clans-​Die unterschätze Gefahr, 2020, S. 162.

[8] Vgl. Bundeslagebericht Organisierte Kriminalität 2020 

[9] Vgl. Bannenberg, B. (2020), Wer sucht der findet … Fehlende OK-​Ermittlungen; in: KriPoZ 4/2020, S. 206

[10] Vgl. European Union (2021), Serious and Organised Crime Threat Assessment, S. 7

[11] Vgl. LKA Nordrhein-​Westfalen, Clankriminalität – Lagebild NRW 2020, S. 3

[12] Vgl. Dienstbühl, D. (2020), Die Bekämpfung von Clankriminalität in Deutschland: Verbundkontrollen im kriminalpolitischen und gesellschaftlichen Diskurs, in: KrPoZ 4/2020, S. 214

[13] Vgl. www.lto.de/recht/justiz/j/vermoegensabschoepfung-​straftaten-staatsanwaltschaften-reform-in-der-praxis-bewaehrt/

[14] Vgl. www.deutschlandfunk.de/italien-​angriff-auf-das-vermoegen-der-mafia-100.html

[15] Vgl. www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/geldwaesche-​paradies-deutschland-100.html

[16] Vgl. www.bussmann.jura.uni-​halle.de/forschung/abgeschlossene_projekte/geldwaeschestudie_i_/

[17] Vgl. Koalitionsvertrag (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf), Seite 107